Revisionsverfahren

Revisionsverfahren

Eine meiner besonderen juristischen Stärken liegt in der Fähigkeit, mich mit wissenschaftlicher Gründlichkeit mit dem schriftlichen Strafurteil und dem Hauptverhandlungsprotokoll auseinanderzusetzen und so Rechtsfehler, Logikbrüche oder inkonsequente Auslassungen aufzuspüren. Zudem sind für eine erfolgreiche Revision ein hohes Maß an Abstraktionsvermögen und logischem Verständnis unerlässlich - Fähigkeiten, die meine Person als Anwältin auszeichnen.


Besondere Herausforderungen von Revisionen sind zudem die kurze Einlegungsfrist von einer Woche und die nahezu unüberschaubaren und komplizierten Begründungsanforderungen sowie der extreme Abstraktionsgrad der Revisionsrügen. Engagierte "Befangenheit" und Tätigkeit als Strafverteidiger*in in der Vorinstanz schadet hier eher, als dass sie nützt. Wendeln Sie sich gern an mich, wenn Sie das Urteil auf Revisionsfehler überprüfen lassen möchten.


Die allermeisten Revisionsverfahren enden ohne Hauptverhandlung. Dies macht Sie und mich unabhängig vom Ort des zuständigen Gerichts und meinem Kanzleiort. Bedauerlicherweise enden die meisten Revisionen aber auch mit der relativ kurzen schriftlichen Feststellung, dass die Revision als offensichtlich unbegründet gemäß § 349 Absatz 2 der Strafprozessordnung verworfen wird. Nur in Ausnahmefällen wird das angegriffene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer desselben Gerichts zurückverwiesen.


Sofern Sie nach einer oder gar zwei Instanzen unsicher sind, ob Sie die Verurteilung akzeptieren oder ob (trotz der vorstehenden Ausführungen) eine Revision eingelegt werden soll, kontaktieren Sie mich gern und erhalten Sie eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten einer Revision sowie zu den möglichen Kosten.

Vereinbaren Sie gern online einen Erstberatungstermin über mein Kontaktformular, schreiben eine E-Mail oder rufen Sie mich gerne an!

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