Prüfungsanfechtung

Prüfungsanfechtung. Abwehr von Plagiatsvorwürfen.

Das Abitur nicht bestanden. Für den MSA fehlen nur wenige Punkte oder eine Fünf zu viel auf dem Zeugnis für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Das Gymnasium verlassen, weil die Zensuren nach dem Probejahr nicht ausreichen - dabei begann das Schuljahr voll Freude und vielversprechend.


Jungen Menschen bzw. ihren Eltern gerade in dieser wichtigen Phase Ihres Lebens mit meinem rechtlichen Wissen und anwaltlichen Können beratend und, wenn gewünscht, auch als Vertretung nach außen zur Seite zu stehen, gibt mir als Anwältin ein wirklich gutes Gefühl von echter Sinnhaftigkeit meines Berufs.


Im gesamten schulischen Bereich - Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien - unterstütze ich Sie beim Vorgehen gegen Noten, mit denen Sie oder Ihr Kind nicht einverstanden sind, oder als Abiturient*in oder 10.-Klässler*in bei sonstigen Prüfungsentscheidungen. Insbesondere bei Plagiatsvorwürfen erwartet Sie eine umfassende & empathische Beratung sowie eine argumentationsstarke, rechtssichere Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.


Aber auch im Bereich des Hochschulrechts unterstütze ich Sie z.B. bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, beim Studiengangwechsel, der Fachsemestereinstufung, drohender Exmatrikulation und insbesondere bei Plagiatsvorwürfen.

Vereinbaren Sie gern online einen Erstberatungstermin über mein Kontaktformular, schreiben eine E-Mail oder rufen Sie mich gerne an!

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