
Kompetenz im Bildungsrecht
Der Wunschschulplatz, der nicht vergeben wird. Ein Prüfungsbescheid der Hochschule, der Zukunftsträume bedroht. Ein Bildungssystem, das oft schwer zu durchschauen ist.
Weil Entscheidungen im Schul- oder Prüfungsrecht existenzielle Folgen haben, ist eine rechtliche Begleitung gefragt, die fundierte Einschätzung und entschlossene Durchsetzung bietet – ruhig, strategisch erfahren und lösungsfokussiert.
Ich vertrete Eltern und Studierende in schulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, wenn es darauf ankommt: in Schulplatzklagen, bei Nichtversetzung, Prüfungsanfechtung oder drohender Exmatrikulation.
Wunschschulplatz
Einschulung oder Übergang auf die weiterführende Schule - zum Wunschgymnasium oder auf eine andere bestimmte Schule mit besonderem Profil. Überlassen Sie es nicht dem Zufall, Sie sind nicht ohen Einfluss! Sprechen Sie mich gerne an.
Schulwechsel / Umschulungsantrag
Nichtversetzung
Prüfungsanfechtung
Die persönliche und berufliche Entwicklung junger Menschen hängt in der Regel wesentlich vom Erfolg zahlreicher Prüfungen ab, von staatlichen Leistungs- und Befähigungsentscheidungen wie Staatsprüfungen, Hochschulprüfungen, schulische Prüfungen oder Versetzungsentscheidungen.
Doch es gibt wichtige und weniger wichtige Noten und auch, wenn Sie mit einer Benotung absolut nicht einverstanden sind, ist es nicht immer zu empfehlen, darüber zu streiten.
Mit Augenmaß und Weitblick berate ich Sie und kläre mit Ihnen die Frage, in welchen Fällen es sinnvoll ist, gegen eine Benotung vorzugehen und wann es ratsam sein kann, davon Abstand zu nehmen.
Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen
Ausschluss vom Wandertag. Verweis plus Eintrag ins Zeugnis. Funktioniert dann noch der Übergang aufs Gymnasium reibungslos?
Gegen Erziehungsmaßnahmen hilft eine Gegendarstellung, gegen Ordnunsgmaßnamen der Widerspruch.
Sprechen wir in Ruhe über den konkreten Fall. Sie und vor allem Ihr Kind haben eine starke Rechtsposition. Nutzen Sie diese.
Kitaplatz
Als juristische Expertin auch im Kitarecht vertrete ich Ihre Interessen und unterstütze Sie bei der Realisierung Ihres Anspruchs innerhalb weniger Wochen, wenn nötig im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens. Kein Kind über 3 muss die Betreuung zuhause verwiesen werden, kein Elternteil berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Für die Allerkleinsten, die unter 3 Jahre alten Kinder, gilt dies gleichermaßen, auch wenn die Durchsetzung eines Krippenplatzes hier rechtlich komplexer ist.
Rechtsfragen rund um den Kitabesuch
Nach der Eingewöhnung dann doch die ersten Schwierigkeiten. Tagesablauf, Förderung, Aufsichtspflicht.
Wie weit kann man sich als Eltern einbringen, wie mit der Einrichtung kommunizieren, ohne dass das Betreuungsverhältnis zu sehr leidet?
Rechte und Pflichten aus dem Betreuungsvertrag.
Getrennt lebende Eltern, gemeinsames Sorgerecht oder nicht, Abschluss des Betreuungsvertrages, Bringen/Abholen u.a.m.
Oft hilft schon eine anwaltliche Erstberatung, in der alles ausführlich und in Ruhe besprochen und geklärt werden kann, um rechtliche Sicherheit zu erlangen und wieder auf Augenhöhe mit der Kita zu stehen.

Empathisch, juristisch genau & parteiisch, ohne Wenn und Aber im Sinne meiner Mandanten - dies ist die Basis meiner Arbeit.
Sie haben ein anderes rechtliches Anliegen?
Nach individueller Vereinbarung betreue ich Ihren Fall auch auf weiteren Rechtsgebieten. Sprechen Sie mich gerne an!